§ Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Geltungsbereich der AGB
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die Geschäftsbeziehungen zwischen unter Verschluss Irina Bortmann (nachfolgend „unter Verschluss“) und den Kunden von „unter Verschluss“.
1.2 Diese AGB gelten für alle Lieferungen und Leistungen (einschließlich der Informationen und der Erteilung von Auskünften durch „unter Verschluss“). Die Verkäufe von „unter Verschluss“ angebotener Tickets, Gutscheine oder sonstigen Artikel erfolgen ausschließlich zu diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen in der jeweils aktuellen Fassung. Sofern „unter Verschluss“ den (Online-) Ticketverkauf durch einen Drittanbieter abwickelt, gelten zusätzlich dessen Allgemeine Geschäftsbedingungen, welche dann im Anschluss an diese AGB aufgeführt sind.
1.3 Entgegenstehende oder von diesen AGB abweichende Bedingungen wird hiermit widersprochen, es sei denn, „unter Verschluss“ stimmt diesen ausdrücklich zu. Diese Zustimmung muss grundsätzlich schriftlich erfolgen. Dies gilt auch dann, wenn im Rahmen der Auftragserteilung auf die AGB des Kunden verwiesen wird und „unter Verschluss“ seine Leistung vorbehaltslos durchführt.
1.4 Mit dem Erwerb einer Eintrittskarte für ein Veranstaltung (nachfolgend Spiel genannt) von „unter Verschluss“ oder durch den Erwerb eines Gutscheins oder sonstiger Artikel oder der Unterzeichnung einer Vereinbarung über die Durchführung einer Sonderveranstaltung erkennt der Kunde diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen im Rahmen des Vertragsverhältnisses als rechtlich bindend an.
1.5 Kontaktdaten
unter Verschluss Irina Bortmann
Friedrichstr. 18
47798 Krefeld

2. Kauf von Eintrittskarten, Reservierungen
2.1 Die vom Kunden erworbene Eintrittskarte berechtigt lediglich und ausschließlich zum Besuch des gebuchten Spiels zu dem angegebenen Timeslot. Ein Timeslot besteht aus einem festen Startzeitpunkt und dauert 75 Minuten (15 Minuten Vorbereitung und 60 Minuten Spielzeit). Die Teilnahme ist ausschließlich für den gebuchten Timeslot zulässig, da extra für die Buchung sich Mitarbeiter im Laden befinden werden und das Spiel vorbereitet wird. Zum Einlass berechtigen grundsätzlich nur die von „unter Verschluss“ ausgegebenen Eintrittskarten (der Begriff Eintrittskarte umfasst auch sogenannte „eTickets“). Weitere Leistungen sind, soweit diese nicht auf der Eintrittskarte vermerkt sind, im Kartenpreis nicht enthalten.
2.2 Mit Beginn des Spiels verfällt der Anspruch des Kunden auf die Zuteilung des gemäß Eintrittskarte vorgesehenen Raums.
2.3 Bei Verlust der Eintrittskarte oder Gutschein nach Gefahrübergang wird von „unter Verschluss“ kein Ersatz geleistet.
2.4 Der gewerbsmäßige Weiterverkauf von Eintrittskarten der „unter Verschluss“ durch nicht autorisierte Dritte ist ohne die schriftliche Zustimmung von „unter Verschluss“ untersagt.
2.5 Buchung: Es wird immer ein Timeslot gebucht, welcher einen festen Startezeitpunkt und einen Zeitrahmen von 75 Minuten hat. Am Ende des Buchungsvorganges haben sie nochmal die Möglichkeit alle bisher gemachten Angaben zu prüfen und zu ändern. Mit klicken auf den button „Zahlungspflichtig buchen“ buchen Sie das Spiel verbindlich. Mit der verbindlichen Buchung entsteht ein verbindlicher Vertrag zwischen Ihnen und „unter Verschluss“ auf Basis dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
2.6 Bestätigung: Ihre Buchung wird durch eine Buchungsnummer bestätigt. Eine nochmalige Bestätigung erfolgt via E-Mail. Die Bestätigung wird an Ihre E-Mail-Adresse, die Sie zum Zeitpunkt der Buchung eingegeben haben, versendet. Bitte überprüfen sie umgehend ob sie eine Bestätigungsmail von uns erhalten haben und ob alle Angaben korrekt sind. Sollten Sie keine Bestätigungsmail von uns erhalten haben oder Angaben inkorrekt sein oder gar fehlen, setzen Sie sich bitte unverzüglich mit uns in Kontakt unter info@unterverschluss.de, da eine eventuell spätere Änderung nicht mehr möglich ist. Bitte prüfen sie ebenfalls Ihren Spam Ordner ob sich dort die Bestätigungsmail befindet.
2.7 Bezahlung: Eine Buchung verpflichtet zur Bezahlung der gebuchten Spiel und angegebenen Personenzahl. Die Bezahlung muss umgehend nach Durchführung der Buchung erfolgen. Ausnahme hiervon ist, wenn die Bargeldzahlung vor Ort angeboten und gewählt wurde.
2.8 „unter Verschluss“ ist nicht verantwortlich für mögliche, durch fehlerhafte Angaben während des Buchungsprozesses verursachte Probleme.

3. Spezielle Anliegen
3.1 Bei speziellen Anliegen müssen Sie uns diese zum Zeitpunkt der Buchung mitteilen. Wir sind steht‘s bemüht ihren Anliegen zu entsprechen können dies jedoch nicht garantieren. Jedes spezielle Anliegen gilt als Einzelfall und wird von uns gesondert bewertet ob wir das Anliegen erfüllen oder nicht. Ein spezielles Anliegen nicht zu erfüllen, gilt nicht als Vertragsverletzung unsererseits.
Der Vermerk oder die Kenntlichmachung eines speziellen Anliegens (mündlich und/oder schriftlich) gilt nicht als Bestätigung, dass dem Anliegen entsprochen wird.

4. Nicht Erbringung der Leistung
„unter Verschluss“ ist stehts bemüht seine Leistung zu erbringen. Sollte es zu dem äußerst unwahrscheinlichen Fall kommen, dass „unter Verschluss“ einen gebuchten und bestätigten Termin versäumt kann dieser natürlich nachgeholt werden.
Für Verluste jedweder Art (wie auch beispielsweise nicht empfundenes Vergnügen) haftet „unter Verschluss“ nicht.

5. Gutscheine
5.1 Gutscheine, in denen ein Gegenwert in Form einer Leistung oder einer Ware klar bestimmt ist, gelten ausschließlich für die bestimmte Ware. Der Wert gilt jeweils inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
5.2 Wertgutscheine verfügen über einen Auftrag über die Höhe des Gegenwertes. Der Wert gilt jeweils inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
5.3 Gutscheine können ausschließlich zur Bezahlung eines Spiels verwendet werden. Ein Anspruch auf Barauszahlung der Gutscheine gegen „unter Verschluss“ ist ausgeschlossen.
5.4 Gutscheine, welche von „unter Verschluss“ ausgegeben werden, verlieren ihre Gültigkeit mit Ablauf des dritten vollen Kalenderjahres, welches auf das Datum der Gutscheinausgabe folgt. Nach Ablauf dieser Frist besteht seitens des Kunden kein Rechtsanspruch mehr auf Leistungserbringung durch „unter Verschluss“.
5.5. Gutscheine sind nicht kombinierbar mit anderen Angeboten oder Aktionen.
5.6. Keine Einlösung von Gutscheinen auf bestehende Buchungen. Der Gutscheincode muss bei der Buchung angegeben werden. Der Rabatt kann nicht nachträglich gewährt werden.
5.7. Pro Buchung kann max. 1 Gutschein eingelöst werden.

6. Angebote & Aktionen
6.1 Bei Angeboten und Aktionen handelt es sich meistens um zeitlich begrenzte Spezialangebote die eine Auswirkung auf den Preis haben. Der Preis Ihrer Buchung wird zum Zeitpunkt der Buchung bestätigt.
6.2 Sollte uns ein Fehler in beworbenen und bestätigten Preisen unterlaufen, behalten wir uns das Recht vor diese zu korrigieren, sobald wir uns des Fehlers bewusst werden. Alle Preise beinhalten die landesübliche MwSt.

7. Hinweise zu Datenschutz und Datenverarbeitung
7.1 „unter Verschluss“ erhebt im Rahmen der Abwicklung von Verträgen Daten des Kunden. „unter Verschluss“ beachtet dabei insbesondere die Vorschriften des Bundesdatenschutzgesetzes und des Telemediengesetzes. Ohne Einwilligung des Kunden – bspw. entsprechend der etwaig vom Kunden erteilten Datennutzungserklärung (im Folgenden „DNE“) – wird „unter Verschluss“ personenbezogene Daten des Kunden nur erheben, speichern, verarbeiten oder nutzen, soweit dies für die Abwicklung des Vertragsverhältnisses und für die Inanspruchnahme und Abrechnung von Telemedien erforderlich ist.
7.2 „unter Verschluss“ bzw. der autorisierte dritte Ticketverkäufer sind an das zentrale Abrechnungssystem von „unter Verschluss“ angeschlossen. Die erhobenen Daten werden auf dem Zentralserver von „unter Verschluss“ nur entsprechend der ggf. erteilten DNE und unter strikter Einhaltung der bestehenden gesetzlichen Regelungen gespeichert.
7.3 Der Kunde hat bezüglich der personenbezogenen und nutzungsspezifischen Daten die durch das Bundesdatenschutzgesetz gewährleisteten Rechte auf Auskunft, Berichtigung und Löschung; diese Rechte sind auszuüben durch eine Nachricht auf dem Postweg oder per E-Mail an info@unterverschluss.de

8. Werbung
Die Nutzer willigen ein, dass bei unseren Veranstaltungen entstandene Fotos zu Werbe- oder Marketing-Zwecken genutzt werden können, einschließlich der Verwendung der Fotos auf unserer Webseite.
Ihre Teilnahme an einer Veranstaltung kann bedeuten, dass Sie in solchen Fotos auftreten.
Wenn Sie nicht möchten, dass von Ihnen ein Foto aufgenommen wird, benachrichtigen Sie bitte den Spielleiter bei der jeweiligen Veranstaltung, bevor die Fotos gemacht werden.

9. Einwilligung in den Erhalt von E-Mails und/oder SMS
Der Nutzer willigt durch Zustimmung zu diesen AGB in den Erhalt von E-Mails und/ oder SMS ein, die zur Durchführung bzw. Bestätigung des Online-Ticketings bzw. der Online-Reservierung ein. Die Einwilligung umfasst auch eine einmalige Dankes-E-Mail sowie Erinnerungs E-Mail an den Kunden, mit welcher er nach Besuch der Veranstaltung informiert wird.

10. Prüfungspflicht des Kunden, Eigentumsvorbehalt
10.1 Der Kunde ist verpflichtet, die ausgehändigte Eintrittskarte und das Wechselgeld unmittelbar nach Erhalt auf Vollständigkeit und Korrektheit zu überprüfen. Spätere Reklamationen sind ausgeschlossen.
10.2 Erfolgt der Kauf von Eintrittskarten über das Online-Ticketing-System, so gilt diese Prüfungspflicht sowohl für die Bestätigungs-Email, ein elektronisches Ticket (eTicket) als auch für die später ausgehändigten Tickets.
10.3 Eintrittskarten, Gutscheine und Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung des Rechnungsendbetrages Eigentum von „unter Verschluss“.

11. Kein Widerrufsrecht nach Fernabsatzrecht
Mit dem Service, Eintrittskarten für ein Spiel über das Internet zu beziehen, bietet der Anbieter Dienstleistungen aus dem Bereich der Freizeitveranstaltungen an. Auf diese findet das Fernabsatzrecht gemäß § 312 g Absatz 2 Nr. 9 BGB keine Anwendung. Dies bedeutet, dass kein Widerrufsrecht hinsichtlich Ihrer Willenserklärung bezüglich der über Internet gekauften Eintrittskarte besteht.

12. Rücktritt des Kunden / Stornierung / Terminverschiebung
12.1 Eine Stornierung oder Terminverschiebung ist nicht möglich. Wird die „unter Verschluss“ Eintrittskarte seitens des Kunden später storniert oder erscheint der Kunde nicht oder nicht rechtzeitig zur Veranstaltung so verfallen sämtliche Ansprüche gegenüber „unter Verschluss“, die sich aus dem Kauf der Eintrittskarte ergeben. Eine Erstattung oder ein Ersatz erfolgt nicht. Bei Nichterscheinen ohne vorherige Absage des Termins wird dem Kunden der volle Betrag der Reservierung in Rechnung gestellt.
Wichtig: Bei „unter Verschluss“ handelt es sich um ein live Event. Die Räume werden für jede Buchung geblockt und speziell vorbereitet. Natürlich sind wir bemüht in Einzelfällen Terminverschiebungen möglich zu machen. Bitte kontaktieren Sie uns hierfür umgehend.

Wir möchten unsere Kunden zufrieden stellen. Aus diesem Grunde bieten wir eine fallabhängig Kulanzreglung. Bitte stellen Sie Ihren Kulanzantrag per E-Mail an info@unterverschluss.de – Im Falle einer Kulanzstornierung, -erstattung oder -umbuchung fallen mindestens Systemkosten in Höhe von 30,- Euro und maximal 70,- Euro inkl. MwSt. an. Diese ergibt sich aus Systemgebühren und Ausfallentgeld.

12.2 Stornierungen unsererseits: „unter Verschluss“ behält sich das Recht vor Stornierungen durchführen zu können. Wird eine Buchung von seitens „unter Verschluss“ storniert werden sie umgehend davon informiert. Sollten sie bereits die verbindliche Buchung bezahlt haben, so erhalten sie spätestens binnen 14 Tagen ihren vollen Betrag zurück auf ein Konto Ihrer Wahl innerhalb der EU. Sollten Sie kein Konto innerhalb der EU besitzen erhalten sie das Geld in Bar in der Filiale für die Sie Ihre Buchung durchgeführt haben zurück. Andere Möglichkeiten der Zahlungsüberweisung bestehen je nach einvernehmlicher Absprache.

13. Änderungen
13.1 Änderungen unsererseits: „unter Verschluss“ behält sich das Recht vor, Elemente aus technischen, betrieblichen, sicherheitsrelevanten oder anderen Gründen ohne vorherige Benachrichtigung zu ändern oder zu entfernen. Änderungen berechtigen nicht zur Rückerstattung des Eintrittspreises.
13.2 „unter Verschluss“ behält sich das Recht vor, bei der bestehenden Buchungen – die Themenwelten ohne schriftliche bzw. mündliche Ankündigung zu ändern, sofern es nicht von der Ursprünglicher Thematik stark abweicht.
13.3 Änderungen Ihrerseits: Mit der Zahlungspflichtigen Buchung erhalten Sie eine Buchungsnummer. Mit dem Erhalt der Buchungsnummer, obliegt eine Änderung oder Übertragung Ihrer Buchung der vorherigen Zustimmung von „unter Verschluss“.

14. Jugendschutz
14.1 „unter Verschluss“ hat für die Einhaltung der Vorschriften des Jugendschutzgesetzes (JuSchG) in allen Bestimmungen, besonders aber hinsichtlich der Regelungen zur Altersangabe von Filmvorführungen, der Abgabe von alkoholischen Getränken sowie zum begleiteten bzw. unbegleiteten Aufenthalt in der Öffentlichkeit Sorge zu tragen.
14.2 Das empfohlene Mindestalter ist 14 Jahre. Es liegt jedoch im Ermessen der begleitenden erwachsenen Person, ob ein Kind für das Spiel geeignet ist. Bei Teilnehmern unter 16 Jahren muss mindestens eine erwachsene Person anwesend sein.
14.3 „unter Verschluss“ behält sich vor, das Alter des Kunden in geeigneter Weise zu überprüfen. Sollten Zweifel an den Angaben bestehen, kann der Besuch des Spiels verwehrt werden bzw. der Kauf der Eintrittskarten muss rückgängig gemacht werden.

15. Haftung von unter Verschluss, Ersatzpflicht
15.1 „unter Verschluss“ haftet weder für abhanden gekommene Garderobe noch für abhanden gekommene oder verlorene Wertgegenstände. „unter Verschluss“ übernimmt diesbezüglich keine Obhutspflichten.
15.2 Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schadensersatzansprüche des Kunden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) sowie die Haftung für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von „unter Verschluss“, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung zur Erreichung des Ziels des Vertrags notwendig ist.
15.3 Bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet „unter Verschluss“  nur auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden, wenn dieser einfach fahrlässig verursacht wurde, es sei denn, es handelt sich um Schadensersatzansprüche des Kunden aus einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
15.4 Die Einschränkungen der Ziffern 15.2 und 15.3 gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen von „unter Verschluss“, wenn Ansprüche direkt gegen diese geltend gemacht werden.
15.5 Die Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes bleiben unberührt.
15.6 Für Schäden, welche durch Dritte (insbesondere andere Besucher), verursacht werden, haftet „unter Verschluss“ nicht, es sei denn, „unter Verschluss“ oder ihr gesetzlicher Vertreter oder Erfüllungsgehilfe hat durch grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz zum Schaden beigetragen. Die Haftungseinschränkungen gelten nicht bei der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
15.7 Bei groben technischen Mängeln im Rahmen des Spiels hat der Kunde Anspruch auf Rückerstattungen des Kartenkaufpreises. Ein weitergehender Schadensersatz gleich welcher Art wird ausgeschlossen.

16. Verbotenes Verhalten des Kunden
16.1 Alle Veranstaltungen in den Räumen sowie die Räume selbst gehören zu den geschützten Werken gemäß § 2 Urheberrechtsgesetz. Das Fotografieren sowie das Anfertigen von Filmen-, Video- oder Audiomitschnitten ist verboten. „unter Verschluss“ wird im Falle eines unerlaubten Mitschnitts einer Veranstaltung oder von Teilen einer Veranstaltung Strafantrag bei den Strafverfolgungsbehörden stellen.
16.2 Das Mitführen von Speisen und Getränken im Veranstaltungsraum sowie der Verzehr von mitgebrachten Speisen und Getränken im gesamten Veranstaltungsgelände ist nicht gestattet.
16.3 Das Rauchen ist in allen Bereichen des Veranstaltungsortes verboten.
16.4 „unter Verschluss“ kann einem Kunden den Zutritt zum Veranstaltungsort verweigern, wenn Anlass zu der Befürchtung besteht, dass der Betroffene aufgrund von Alkohol- oder Drogenkonsum oder aus sonstigen Gründen den Vorstellungsablauf oder den Allgemeinen Geschäftsbetrieb stören oder andere Besucher belästigen wird.
16.5 Tiere müssen draußen bleiben.

17. Gebotenes Verhalten des Kunden
17.1 Der Kunde verpflichtet sich für die Dauer des Aufenthaltes im Veranstaltungsort eine sorgfältigen Benutzung des Hauses, insbesondere der Einrichtung und des Inventars der Spielräume. „unter Verschluss“ behält sich bei jedweder Beschädigung schuldhafter Art eine zivilrechtliche Verfolgung sowie bei vorsätzlicher Beschädigung darüber hinaus auch eine strafrechtliche Verfolgung vor.
17.2 Gegenstände aller Art, welche im Veranstaltungsort gefunden werden, sind beim Personal abzugeben.
17.3 Der Kunde verpflichtet sich, den Anweisungen der „unter Verschluss“ Mitarbeiter Folge zu leisten und Störungen des Betriebsablaufes, gleich welcher Art, zu unterlassen. Mobiltelefone und andere elektronische Kommunikationsmittel sowie akustische Signalgeber aller Art sind in den Spielräumen nicht gestattet. Der Einsatz optischer Zeigegeräte (Laserpointer) ist untersagt. Im Interesse einer störungsfreien Veranstaltung ist „unter Verschluss“ berechtigt, den Nutzer eines der vorgenannten Geräte zur unverzüglichen Außerbetriebsetzung des Gerätes oder den Kunden zum Verlassen der Veranstaltung aufzufordern.

18. Hausverweis und Hausverbot
Bei Zuwiderhandlungen gegen die vorstehenden Bestimmungen der Punkte 16. und 17. ist das „unter Verschluss“ berechtigt, den jeweiligen Besucher des Hauses zu verweisen. Unbeschadet seiner sonstigen Rechte ist „unter Verschluss“ berechtigt, im Falle erheblicher oder wiederholter Störung und bei Verstößen gegen diese Bestimmungen im Einzelfall ein zeitlich beschränktes oder dauerhaftes Hausverbot zu erteilen.

19. Rechtswahl, Erfüllungsort, Gerichtsstand, salvatorische Klausel
19.1 Für Geschäftsbeziehungen jeder Art zwischen „unter Verschluss“ und dem Kunden gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
19.2 Erfüllungsort für alle Ansprüche, welche sich zwischen „unter Verschluss“ und dem Kunden aus der Geschäftsbeziehung ergeben, ist der Sitz des Unternehmens wie oben genannt.
19.3 Soweit einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sind oder werden, wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen dadurch nicht berührt. An die Stelle der gültigen Bestimmungen tritt die für diesen Fall bestehende branchenübliche Bestimmung, bei Fehlen einer zulässigen branchenüblichen Bestimmung die gesetzliche Bestimmung.

20. Parken
Bitte informieren Sie sich vor Ihrer Anreise über Parkmöglichkeiten. Parken erfolgt immer auf Risiko des Fahrzeugeigentümers.

21. Pünktlichkeit
Da es sich bei „unter Verschluss“ um ein Live Event handelt ist der Kunde angehalten pünktlich zu sein. Die Spiele werden für jede Buchung speziell vorbereitet und für den Zeitraum der Buchung geblockt. Es liegt in Ihrer Verantwortung pünktlich zum gebuchten Zeitraum zu erscheinen. Verzögerungen aufgrund von Verkehr, öffentlichen Verkehrsmitteln und anderen Faktoren sind mit einzukalkulieren. Bei unpünktlichem Erscheinen kann die vereinbarte Leistung von unserer Seite nicht mehr gewährleistet werden. Dies führt dazu, dass der Einlass zur Spiel nicht mehr erlaubt ist. Das Ticket, sowie der Anspruch auf Erstattung erlöschen.

22. Mobile Escape Boxen und Outdoor Events
22.1. Für die Wirksamkeit von vertraglichen Leistungen, welche in Nebenabreden getroffen wurden, bedarf es grundsätzlich der schriftlichen Bestätigung von unter Verschluss. Diese können auch per E-Mail getätigt werden und gelten als verbindlich.
22.2. Sollte der Kunde Änderungen oder Ergänzungen an dem Angebot durchführen, so wird dieses als neues Angebot betrachtet und es bedarf einer schriftlichen Bestätigung seitens unter Verschluss.
22.3. Der Kunde ist verpflichtet bei Änderung der Teilnehmeranzahl, des Ortes oder der Uhrzeit der Veranstaltung, unter Verschluss schriftlich oder per E-Mail schnellst möglich zu informieren.
22.4. Sollte sich der Beginn der Veranstaltung aus irgendeinem Grund, den unter Verschluss nicht zu verantworten hat, um mehr als eine Stunde nach hinten verschieben, so besteht für den Kunden kein Anspruch auf eine entsprechende Verlängerung der Veranstaltung. unter Verschluss wird versuchen die Veranstaltung dennoch zur Zufriedenheit des Kunden durchzuführen, wobei entstehende Mehrkosten vom Kunden getragen werden.
22.5. Grundsätzlich ist es nicht möglich, die Veranstaltung am Tag der Durchführung zeitlich vorzuverlegen. Sollte der Kunde einen frühzeitigen Beginn der Veranstaltung wünschen, so wird unter Verschluss versuchen dieses dem Kunden zu ermöglichen.
22.6. Bei einer Kündigung des Vertrages seitens des Kunden werden ihm die unten aufgeführten Ausfallkosten in Rechnung gestellt. Die Höhe der Kosten berechnen sich nach dem Eingang der Kündigung:

  • bis 60 Tage vor Leistungsbeginn 25 % des Gesamtpreises
  • bis 30 Tage vor Leistungsbeginn 50 % des Gesamtpreises
  • bis 15 Tage vor Leistungsbeginn 75 % des Gesamtpreises
  • ab 14 Tage vor Leistungsbeginn 100 % des Gesamtpreises

22.7. Sollte die Veranstaltung auf Wunsch des Kunden nicht durchgeführt oder aus einem Grund, den unter Verschluss nicht zu verantworten hat vorzeitig abgebrochen werden, wird der vertraglich vereinbarte Gesamtpreis in Rechnung gestellt.
22.8. Der Kunde hat 14 Tage nach Erhalt der Buchungsbestätigung, spätestens jedoch 7 Tage vor der Veranstaltung, eine Anzahlung von 50% der im Vertrag vereinbarten Gesamtsumme zu leisten.
22.9. Der Rest des vereinbarten Gesamtbetrags ist 14 Tage nach Durchführung der Veranstaltung zu begleichen. Maßgebend ist hierfür das Eingangsdatum auf das Konto von unter Verschluss.
22.10. Die Veranstaltungen sind auf das folgende Konto von unter Verschluss zu überweisen:

N26 BANK AG
Inhaber: Irina Bortmann
IBAN: DE53 1001 1001 2461 9551 81
BIC: NTSBDEB1XXX

22.11. Bei Zahlungsverzug des Kunden, hat unter Verschluss das Recht, nach Stellung einer angemessenen Nachfrist zur Begleichung der Schuld, den Vertrag außerordentlich zu kündigen und Schadenersatz zu verlangen. In diesem Fall besteht für unter Verschluss gegenüber dem Kunden auch keine Leistungspflicht.
22.12. Die Teilnahme an den Veranstaltungen von unter Verschluss erfolgt auf eigenes Risiko. Der Kunde und die Teilnehmer verzichten auf die Geltendmachung von jeglichen Schadenersatzansprüchen gegenüber unter Verschluss und seinen Gamemastern, solange diese nicht grob Fahrlässig oder vorsätzlich handeln.
22.13. Die Veranstaltungsunterlagen und Veranstaltungsinhalte unterliegen dem Urheberrecht. Die Teilnehmer verpflichten sich diese vertraulich zu behandeln. Die Vervielfältigung, Verbreitung und Weitergabe bedarf der schriftlichen Zustimmung von unter Verschluss.
22.14. Kundendaten die zur Rechnungsstellung oder für Vertragsinhalte erhoben werden, werden elektronisch gespeichert und bearbeitet. Diese Daten werden ausschließlich von unter Verschluss zu Qualitätssicherungsmaßnahmen (z.B. Kundenzufriedenheitsgesprächen oder Newsletter) eingesetzt und nicht an Dritte weitergegeben. Die erhobenen Teilnehmerdaten werden ausschließlich für die Mobile Escape Boxen von unter Verschluss verwendet und gespeichert und nicht an Dritte weitergegeben.

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